Grundsteuerreform 2022
Grundsteuer-Reform: Um was geht es?
Das Bundesverfassungsgericht hat dem Gesetzgeber bereits im Jahre 2018 auferlegt, die Bewertung von Grundstücken im Zusammenhang mit der Grundsteuer neu zu regeln. Hintergrund ist die als verfassungswidrig eingestufte Einheitsbewertung, die teilweise auf Werten aus den 30-er Jahren beruht. Somit kann es aktuell zu einer unterschiedlichen Besteuerung von gleich-wertigen Grundstücken kommen.
Mit der Grundsteuerreform möchte der Gesetzgeber u. a. diese Ungleichheit beseitigen. Dafür muss der für die Grundsteuer maßgebliche Grundstückwert neu festgestellt werden. Ab dem Jahr 2025 sollen darauf basierend neue Grundsteuerbescheide ergehen.
Was bedeutet die Neuregelung für Sie?
Sie sind als Grundstückseigentümer verpflichtet eine Erklärung zur Feststellung der Grundsteuerwerte auf elektronischem Weg abzugeben. Wenn Sie ein oder mehrerer Grundstücke besitzen, unterstützen wir Sie gerne bei der Erstellung und Abgabe dieser Feststellungserklärung.
Bei der Bewertung gelten unterschiedliche Regelungen für unbebaute und bebaute Grundstücke sowie Besonderheiten für die jeweilige Art der Nutzung. Darüber hinaus können je nach Bundesland unterschiedliche Bewertungsregelungen gelten. Welches Modell für die Bewertung Ihres Grundstücks anzuwenden ist, hängt davon ab, in welchem Bundesland das Grundstück belegen ist.
Wie können wir Sie unterstützen?
Gerne erstellen wir für Ihr(e) Grundstück(e) die notwendigen Erklärungen und übernehmen für Sie die elektronische Übertragung ans Finanzamt unter Beachtung der Fristen. Gleichzeit berechnen wir für Sie vorab die neue Grundsteuerbelastung und beraten Sie hierbei. Wenn wir Sie bei der Abwicklung unterstützen dürfen, nehmen Sie bitte frühzeitig – möglichst spätestens zu Beginn des II.Quartals 2022 – mit uns Kontakt auf. Am besten nutzen Sie hierfür unser [ Formular ].
Welche Angaben benötigen wir von Ihnen?
Zur besseren Planung bitten wir Sie, uns zunächst die Anzahl Ihrer Grundstücke mitzuteilen. Nach Eingang dieser Informationen kommen wir für weiter erforderliche Angaben auf Sie zu.